|
|
|
 |
|
Zurück |
| Zweitschrift Fahrzeugpapiere |
| Nürnberg, SFM GmbH |
 |
Ihre Fahrzeugpapier sind bei einem Umzug verloren gegangen oder sind nicht mehr auffindbar? Kein Problem. Wir erstellen Ihnen eine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Dies ist für fast alle Fahrzeuge möglich die wir hergestellt bzw. importiert haben.
Fordern Sie bei der nächsten Polizeidienststelle oder Kfz-Zulassungstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Dies entspricht einer Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes und gilt auch für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds und Mokicks
Schicken Sie uns diese per Post oder Fax 0911-4231 332 zu.
Wir übersenden Ihnen umgehend eine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Die Bearbeitungszeit liegt momentan bei ein bis zwei Wochen. Die Kosten werden Ihnen dann per Nachnahme (41,-€) berechnet
Falls wir keine Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellen können, bekommen Sie über eine Einzelabnahme beim TÜV eine Zweitschrift der ABE. Fragen Sie hierzu bitte Ihre nächste TÜV-Stelle.
Haben Sie weitere Fragen?
SFM GmbH
Zweitschriften
Strawinskystr. 27b
90455 Nürnberg
Email: vertrieb(a)sachs-bikes.de
Tel: 0911 – 4231 – 400 |
|
|
|
|